(na), An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Immobilieninvestitionen aller Art, vorwiegend im Raum Meißen/Dresden, sowie Verwaltung und Verwertung eigener Vermögenswerte; Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten und als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Mobile Hochwasserschutzsysteme: Hochwasserschutzeinrichtungen, Lösungsvarianten bei Hochwassersituationen, Lieferung u. Montage der HWS, komplette Leistungen als GU. , Handel mit maschinenbautechnischen und umwelttechnischen Anlagen und Anlagenteilen sowie die Einrichtung solcher Anlagen; Projektierung von von Behältern (GFK) und Rührwerke, Löschwasserrückhaltesysteme; Import und Export.
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zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2022
(na), Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge, ferner die Verwaltung, der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Vermietung auch als gewerblicher Zwischenmieter.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art, die Beratungsleistungen erbringen, zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
geschäftsmässige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäss § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022